§15§Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben. §03§I. Einseitung.- Die für die Schule vorzugsweise in Betracht kommenden übertragbaren Krankheiten und ihre Bedeutung für das schulpflichtige Alter.- II. Allgemeiner Teil.- 1. Allgemeines über Krankheitserreger.- 2. Die Infektionsquellen für dit Schyule.- 3. DieVerbreitungsart der Krankheitserreger innerhalb der Schule.- 4. Die Verghütung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten durch die Schulen im allgemeinen. Gesetzliche Unterlagen, insbesondere der preußische Ministerialerlaß, betr. Anweisung zur Verghütung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten durch die Schulen, vom 9. Juli 1907.- III. Spezieller Teil.- Die übertragbaren Krankheiten im besonderen.- IV. Tabellarische Übersicht über die speziellen Borschriften der Anweisung des prenß. Min.-Erlasses vom 9. Juli 1907 und schluß. §03§ten durch die Schulen im allgemeinen. Gesetzliche Unterlagen, insbesondere der preußische Ministerialerlaß, betr. Anweisung zur Verghütung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten durch die Schulen, vom 9. Juli 1907.- a) Die frühzeitige Erkennung der ersten Fälle und die Meldepflicht.- b) Die Fernhaltung kranker und krankheitsverdächtiger Lehrer und Schüler von der Schule; event. Absonderung derselben.- c) Der Ausschluß gesunder Lehrer und Schüler aus den von bestimmtten übertragbaren Krankheiten befallenen Behusungen.- d) Die Schulschließung; Vorsicht hinsichtlich derselben bei Pensionaten, Internaten u. dergl..- e) Die Vernichtung der Krankheitserreger, Desinfektion.- f) Die Schutzimpfung.- g) Die indirekte Bekämpfung ansteckender Krankheiten.- ?) Durch Förderung der Reinlichkeit am Schulkind und im Schulhaus.- ?) Durch Überwachung und Verbesserung der hygienischen Einrichtungen der Schule.- ?) Durch Hebung der Widerstandskraft des kindlichen Körpers.- III. Spezieller Teil.- Di §03§e übertragbaren Krankheiten im besonderen.- 1. Aussatz (Lepra).- 2. Eholera (asiatische).- 3. Diphtherie (Kachenbräune).- 4. Eitergrind (Impetigo contagiosa).- 5. Favus (Erbgrind).- 6. Flecksieber (Flecktyphus).- 7. Gelbfieber.- 8. Genickstarre (übertragbare).- 9. Keuchusten (Stickhusten).- 10. Körnerkraukheit (Granulose, Trachom) bezw. die für die Schule in Betracht kommenden ansteckenden Augenkrankheiten überhaupt.- 11. Krätze.- 12. Lägesucht (Kopfläuse).- 13. Masern.- 14. Milzbxand.- 15. Mumps (Ziegenpeter).- 16. Pest (orientalische Beulenpest).- 17. Pocken (Blattern).- 18. Köteln.- 19. Kotz.- 20. Kücksallfieber (febris recurrens).- 21. Kuhr (übertragbare, Dysenterie).- 22. Scharlach (Scharlachfieber).- 23. Tollwut (Wasserscheu, Lyssa).- 24. Tuberkulolse.- a) Skrosulose.- b) Lupus (fressende Flechte).- c) Lungen= und Kehlkopftuberkulose.- 25. Typhus (Unterleibstyphus.- 26. Windpocken.- IV. Tabellarische Übersicht über die speziellen Borschriften der Anweisung des prenß. Min.-Er §03§lasses vom 9. Juli 1907 und schluß.