Die Arbeit widmet sich der Frage, ob der Verschonungsabschlag des 13a ErbStG gegen das Beihilfeverbot aus Art. 107 Abs. 1 AEUV verstößt. Der Autor beschäftigt sich auch mit der mittelbaren Begünstigung von Unternehmen. Ebenso analysiert er die EuGH-Urteile zur Sanierungsklausel des 8c Abs. 1a KStG und zur Konzernklausel des 6a GrEStG.
Die Beihilferelevanz von nationalen Steuervergünstigungen ist aktueller denn je. Auch der Verschonungsabschlag des 13a ErbStG steht im Verdacht bestimmte Unternehmen - jedenfalls mittelbar - zu begünstigen. Daher widmet sich die Arbeit im Kern der Frage, ob die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen nach 13a, 13b ErbStG gegen das Europäische Beihilfeverbot aus Art. 107 Abs. 1 AEUV verstößt. Der Autor beschäftigt sich insbesondere mit der Identifikation des begünstigten Unternehmens sowie der Selektivität des Verschonungsabschlags. Ebenso analysiert er die Entscheidung der Europäischen Kommission zur Sanierungsklausel und die beihilferechtlichen Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu 8c Abs. 1a KStG und 6a GrEStG. Inhaltsübersicht - Vorwort - Abkürzungsverzeichnis - A. Einleitung - B. Nationale Steuervergünstigungen und Europäisches Beihilferecht - C. Die Sanierungsklausel des 8c Abs. 1a KStG - D. Die Konzernvergünstigung des 6a GrEStG - E. Der erbschaftsteuerliche Verschonungsabschlag des 13a ErbStG - F. Abschließende Bewertung - G. Thesen - Literaturverzeichnis Tobias Böser studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Mannheim. Im Jahr 2014 erwarb er den Bachelor Unternehmensjurist (LL.B.) und legte im Jahr 2017 die Erste Juristische Staatsprüfung ab. Er arbeitete promotionsbegleitend als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Regulierungsrecht und Steuerrecht an der Universität Mannheim sowie in einer Rechtsanwaltskanzlei im Bereich Steuerrecht in Stuttgart. Im Herbst 2021 wurde er an der Universität Mannheim promoviert.